Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von A bis Z, ohne ein einziger Buchstabe des Alphabets (italienisch oder nicht) zu vernachlässigen:

  • Gründungsakte und Satzung von Aktiengesellschaften (S.p.A.) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S.r.l.);
  • Eröffnung von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften und/oder Übertragung und Fusion von Unternehmen und Unternehmenszweigen;
  • Verwaltungsmanagement: Beschlüsse des Verwaltungsrats und der Versammlungen, Vollmachterteilungen, Einführung von Versicherungsmodellen, Corporate Governance und Gesellschaftervereinbarungen;
  • Gründung von Konsortien, nicht anerkannten Vereinen und wirtschaftlichen Einrichtungen;
  • Finanzierungen und Einlagen der Gesellschafter, Vermögenswerte, die für spezifische Geschäfte bestimmt sind;
  • Kauf, Verkauf, Tausch und Einbringung von Aktien und Beteiligungen, Emission von Anleihen, Aktienoptionen und Garantien;
  • Freiwillige Liquidation von Unternehmen und Unterstützung bei Insolvenzverfahren, gerichtliche und außergerichtliche Unterstützung;
  • Management von uneinbringlichen Forderungen und Inkasso;
  • Nationale und internationale Schiedsverfahren;
  • Mediation und ADR (Alternative Streitbeilegung).

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Gesellschaften werden rechtlich bei allen notwendigen Operationen unterstützt, die für eine präzise und erfolgreiche Unternehmensführung erforderlich sind, insbesondere für die Entwicklung ihres Geschäfts.